Einzelhandelskonzept
Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich die Anforderungen an den Einzelhandel spürbar verändert. Umfang, Art und Qualität des Sortiments werden stetig den Bedürfnissen und Präferenzen der Verbraucher angepasst. Wie auch bei anderen gewerblichen Unternehmen stehen hier vor allem die Steigerung des Umsatzes und die Reduktion der Betriebskosten im Vordergrund.
Während also die Geschäfte des Einzelhandels größten Wert auf kostengünstige Standorte, weitläufige Einzugsgebiete und funktionale Gebäudenutzungen legen, stehen oft die sozialen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Erwägungen der Städte und Gemeinden entgegen.
Die divergenten Interessenslagen zeigen sich speziell in der Verlagerung des großflächigen Einzelhandels an den Stadtrand oder im vereinheitlichten Baustil neuer Filialen und Firmenketten. Auch die in den letzten Jahren stark rückläufigen Beschäftigungszahlen der Branche stehen nicht im Interesse der betroffenen Kommunen.
Klar formulierte Ziele des Städtebaus sind dagegen die Sicherung der örtlichen Nahversorgung, die Stärkung der Attraktivität der Innenstädte sowie die Wahrung einer individuellen und traditionellen Baukultur.
Um diesen Zielsetzungen in angemessener Weiße Rechnung tragen zu können, ist es den Städten und Gemeinden möglich, über ein (kommunales) Einzelhandelskonzept strukturbestimmenden Einfluss auf die künftige Entwicklung ihrer Wohn- und Gewerbequartiere zu nehmen.
Die im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes gewonnenen Erkenntnisse dienen hierbei als Informationsgrundlage für die verschiedenen Instrumentarien der Stadtentwicklung (z. B. Bebauungspläne, Städtebauförderung).