Stadt Musterstadt
Hauptstr. 26
88888 Musterstadt
Tel. 08142-66932500
Fax: 08142-123456
E-Mail: support@digipublica.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Stadtsanierung und Städtebauförderung
Die Erhaltung der historischen Altstadt ist für die Stadt Mindelheim Auftrag und Verpflichtung. Die „Städtebauförderung“ unterstützt Mindelheim sehr erfolgreich bei der Bewältigung diese Daueraufgabe. Seit 2008 ist die Stadt Mindelheim im Bund/Länderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, mit dem die Aktivierung der Altstadt gestaltet wird.
Öffentliche Maßnahmen werden mit einem eigenen Förderprogramm, das sich auf „stadtbildverbessernde Maßnahmen“ bezieht, unterstützt.
Sie sind Eigentümer eines Hauses in der Altstadt und möchten bauliche Änderungen an der Fassade oder im Gebäude vornehmen? Nachstehend haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengestellt:
Ansprechpartner
Stadtbauamt Mindelheim
Maximilianstr. 26
87719 Mindelheim
Tel. 08261/9915-222
Mail bauamt@mindelheim.de
Ansprechpartner für:
- Informationen und Basisberatung
- Sanierungsrechtliche Erlaubnis
- Genehmigung einer Werbeanlage
- Beantragung eines Zuschusses aus dem Förderprogramm
- Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 7h /10f /11a EStG (erhöhte Abschreibung)
Empfehlung zur Stadtbildpflege: Gestaltungsbereich Altstadt
Als Leitfaden für Eigentümer, Bauherren und Planer hat die Stadt Mindelheim mit Unterstützung der Städtebauförderung das „Gestaltungsbuch Altstadt“ herausgegeben. Es enthält unter anderem Gestaltungsempfehlungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der denkmalgeschützten Altstadt, Anregungen für die Gestaltung von Gärten und Informationen zur finanziellen Förderung.
Eine gedruckte Ausgabe ist kostenlos im Rathaus erhältlich.
Download
Gestaltungshandbuch Altstadt
Sanierungsgebiet Altstadt-Umgriff
Satzung Sanierungsgebiet
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Baugenehmigung stets erforderlich wird, wenn Sie grundlegend in die Bausubstanz eingreifen und tragende oder aussteifende Bauteile (Wände, Decken) verändern (siehe Art. 55, 57 und 58 der Bayerischen Bauordnung) oder eine Nutzungsänderung vornehmen. Beispielsweise die Umwandlung einer Wohnung in Gewerberäume oder umgekehrt.
Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim. Der Antrag ist über das Stadtbauamt Mindelheim einzureichen.
Wann ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich?
Grundsätzlich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei allen Änderungen an und in einem Baudenkmal erforderlich, auch wenn diese baugenehmigungsfrei sind. Also beispielsweise wenn Sie vorhaben, das Dach neu zu decken, die Fassade zu sanieren, die Fenster auszuwechseln oder die Innenwände zu versetzen.
Ob ihr Haus ein Baudenkmal ist, können Sie aus der Denkmalliste ersehen.
Für alle anderen Gebäude wird eine denkmalpflegerische Erlaubnis nur gefordert, wenn sich die geplante Änderung an Ihrem Gebäude auf das Erscheinungsbild des Ensembles der historischen Altstadt Mindelheims auswirkt. Beispielsweise bei der Sanierung der Fassaden.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim. Der Antrag ist über das Stadtbauamt einzureichen.
Wann ist eine sanierungsrechtliche Erlaubnis erforderlich?
Eine sanierungsrechtliche Erlaubnis ist für alle baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen sowie wesentlichen wertsteigernden Maßnahmen im Sanierungsgebiet erforderlich.
Eine Genehmigung kann nur versagt werden, wenn die Änderungen den Sanierungszielen widersprechen. Die sanierungsrechtliche Erlaubnis erteilt die Stadt Mindelheim.
Wann ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig?
In der historischen Altstadt ist jede Werbeanlage ab einer Größe von 0,25 qm zu genehmigen. Das bezieht sich auf jede Neuerrichtung und jede Änderung einer bestehenden Werbeanlage.
Die Genehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim.
Downloads
Werbeanlagensatzung
Änderung Werbeanlagensatzung
Anlage zur Werbeanlagensatzung
Anlage 1 zur Werbeanlagensatzung
Wie kann die erhöhte Abschreibung nach § 7h, 10f, 11a EStG geltend gemacht werden?
Einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h, 10f, 11a EStG (erhöhte steuerliche Abschreibung) können Sie stellen, wenn Ihr Haus im Sanierungsgebiet liegt, Sie grundlegende Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten vornehmen und diese den Sanierungszielen der Stadt Mindelheim entsprechen.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist dazu der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich, damit Sie nach Fertigstellung der Sanierung und Nachweis der Kosten die Bescheinigung von der Stadt Mindelheim zur Vorlage beim Finanzamt erhalten können.
Wofür ist ein Zuschuss aus der Städtebauförderung zu erhalten?
Einen Antrag auf einen Zuschuss aus der Städtebauförderung können Sie stellen, wenn Ihre Baumaßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes leistet oder einen funktionalen städtebaulichen Missstand beseitigt und Ihr Anwesen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ liegt.
Die Städtebauförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Mindelheim ohne Rechtsanspruch. Der Antrag erfolgt formlos vor Beginn der Maßnahme über das Stadtbauamt Mindelheim.